Rechtsprechung
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2022 - L 6 KR 4/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 301 Abs 1 S 1 SGB 5, § 301 Abs 1 S 2 SGB 5, § 7 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG, § 9 Abs 1 Nr 1 KHEntgG
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - unselbständige Prozedurenkomponente anlässlich der Entfernung von Osteosynthesematerial (OPS 5-787.xx) - Unterscheidung zwischen Vorschriften zur Kodierung von Diagnosen und von Prozeduren - zur Kodierfähigkeit von ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - unselbständige Prozedurenkomponente anlässlich der Entfernung von Osteosynthesematerial (OPS 5-787.xx) - Unterscheidung zwischen Vorschriften zur Kodierung von Diagnosen und von Prozeduren - zur Kodierfähigkeit von ...
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Vergütung für eine Krankenhausbehandlung; Trennung zwischen den Vorschriften zur Kodierung von Diagnosen und von Prozeduren
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Rostock, 23.10.2018 - S 18 KR 826/15
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2022 - L 6 KR 4/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R
Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System - …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2022 - L 6 KR 4/19
Eine unselbstständige Prozedurenkomponente liegt dann vor, wenn diese Teilprozedur bzw. Komponente ohne Durchführung der Prozedur nicht stattgefunden hätte und von Anfang an als Bestandteil der Maßnahme vorgesehen war ( BSG vom 18.9.2008 - B 3 KR 15/07 R = SozR 4-2500 § 109 Nr. 11RdNr 24).Das Sozialgericht hat die Klage mit Urteil vom 23. Oktober 2018 abgewiesen und zur Begründung unter Wiedergabe der Entscheidungsgründe des BSG im Urteil vom 18. September 2008 - B 3 KR 15/07 R - (…Rn. 19 bis 25) insbesondere ausgeführt, dass neben dem OPS für die Entfernung von Osteosynthesematerial (5-787) weder die Z-Lappenplastik (5-903.9g), noch die Exzision des Narbengewebes (5-894.1g) gesondert kodiert werden könne.
Dabei hat das Sozialgericht ebenfalls zutreffend und im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen, dass ein unselbstständiger Teil einer Prozedur (Prozedurenkomponente) dann vorliegt, wenn diese Teilprozedur bzw. Komponente ohne Durchführung der Prozedur nicht stattgefunden hätte und von Anfang an als Bestandteil der Maßnahme vorgesehen war ( BSG , Urteil vom 18. September 2008 - B 3 KR 15/07 R - Rn. 24).
Ein unselbstständiger Teil einer Prozedur liegt dann vor, wenn diese Teilprozedur bzw. Komponente ohne Durchführung der Prozedur nicht stattgefunden hätte und von Anfang an als Bestandteil der Maßnahme vorgesehen war ( BSG , Urteil vom 18. September 2008 - B 3 KR 15/07 R - Rn. 24).
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2021 - L 6 KR 93/17
Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Prinzip der monokausalen Kodierung …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2022 - L 6 KR 4/19
Er hat die Klägerin zuletzt in seinem Urteil vom 18. März 2021 - L 6 KR 93/17 - (juris) darauf hingewiesen, dass sie in ihrer Auffassung irrt,.